AGB Firma von Arb Gmbh

📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Suisse Systems

⚖️ 1. Massgebende Bedingungen & Geltungsbereich
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Suisse Systems (eine Marke der von Arb GmbH, nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) und dem Besteller gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes und jeder Auftragsbestätigung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die zu diesen AGB im Widerspruch stehen, gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Haben die Parteien mehrere Geschäfte unter Berücksichtigung dieser AGB abgeschlossen, so gelten diese ebenfalls für alle Folgegeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, selbst wenn sie einem neuen Geschäft nicht nochmals ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Weitere oder anderslautende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden.
 
✍️ 2. Offerten und Auftragsannahme
Die Offertenunterlagen (wie Zeichnungen, Pläne und technische Dokumente) bleiben im alleinigen Eigentum der Verkäuferin. Sie dürfen Dritten ohne schriftliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden.
Sämtliche Angebote auf der Webseite oder in Prospekten sind unverbindlich. Ein Auftrag wird erst nach schriftlicher oder digitaler Bestätigung durch die Verkäuferin verbindlich. Da Abrechnungen und Offerten über ein Online-Tool bearbeitet werden, sind digitale Bestätigungen und elektronische Unterschriften gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR rechtsgültig. Eine detaillierte Auftragsbestätigung wird nach Abklärung aller technischen Einzelheiten erstellt. Allfällige Abweichungen durch bauseitige Änderungen werden durch Mehr- oder Minderpreise berücksichtigt.
 
💰 3. Preise, bauseitige Voraussetzungen & Parkplatzregelung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) für Lieferungen ab Lieferwerk, unverpackt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Für das Abladen und Einbringen der Geräte müssen, sofern notwendig, bauseits Hilfspersonal sowie die benötigten Transportvorrichtungen (z. B. Stapler, Lifte) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Folgende Installationen und Vorbereitungen sind zwingend bauseits und auf Kosten des Käufers zu erstellen:
  • Sanitär-, Elektro- und Gasinstallationen bis zum Geräteanschluss.
  • Dampfabzüge, Kamine, Lüftungs- und Tankleitungen.
  • Alle erforderlichen baulichen Anpassungen, Gerüste und Durchgänge für das Einbringen der Apparate.
🚗 Wichtiger Hinweis zur Parkplatzsituation bei Vor-Ort-Einsätzen:
Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Service- oder Montageeinsatzes einen geeigneten, legalen und barrierefreien Parkplatz für das Servicefahrzeug der Verkäuferin in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allfällige Parkgebühren oder Bewilligungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Sollten aufgrund fehlender Parkmöglichkeiten oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unzulässige Parkflächen genutzt werden müssen, werden alle daraus resultierenden Parkbussen und Folgekosten vollumfänglich an den Kunden weiterverrechnet.
Mit dem Abgang der Produkte ab Werk (Ex Works) gehen alle Risiken und Gefahren auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung franko oder einschliesslich Montage erfolgt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Die bestätigten Preise behalten ihre Gültigkeit bis zum vereinbarten Termin, längstens jedoch 5 Monate ab Bestellungseingang. Nach Ablauf dieser Frist kommen die gültigen Tagespreise zur Anwendung.
 
💳 4. Zahlungsbedingungen & Verzug
Zahlungen sind ohne Abzug frei an die Zahlstelle der Verkäuferin zu leisten. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, gilt für Gerätekäufe folgende Zahlungsstaffelung:
  • 50% bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50% innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung / Rechnungsdatum
Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturen, Serviceeinsätze, Parkgebühren/Parkbussen und Montagen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Online-Käufe über die Webseite der Verkäuferin sind stets im Voraus per Vorkasse oder über die angebotenen digitalen Zahlungsmittel zu begleichen. Für alle über den Online-Handel erworbenen Geräte gilt, sofern nicht ausdrücklich eine Montagevereinbarung getroffen wurde, eine reine Bring-In-Garantie (siehe Ziff. 11).
Der Käufer kommt mit Ablauf des Fälligkeitstermins ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen Verzugszins von 8% pro Jahr sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Inkasso- und Rechtskosten einzufordern. Bei Zahlungsverzug verfallen sämtliche gewährten Kulanzleistungen, Preisnachlässe und Rabatte vollumfänglich und werden nachbelastet.
Können Montagearbeiten wegen Bauverzögerungen nicht wie vereinbart durchgeführt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, Teilzahlungen entsprechend dem Wert der bereits hergestellten oder bereitgestellten Anlagen zu fordern. Bei Zahlungsverzug steht der Verkäuferin ein Zurückbehaltungsrecht zu; sie kann die Auftragsbearbeitung und Montage bis zum Zahlungseingang stoppen. Terminvereinbarungen sind dadurch hinfällig und müssen neu verhandelt werden. Die Geltendmachung von Mängeln oder Mängelrügen entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
 
📐 5. Mass- und Fabrikationsgrundlagen
Nach Auftragserteilung erstellt die Verkäuferin auf Basis der Unterlagen des Käufers die verbindlichen Ausführungspläne. Diese sind vom Käufer zu prüfen und zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung „Gut zur Ausführung“ bestätigt der Käufer sein verbindliches Einverständnis bezüglich Gestaltung, Bestückung, technischen Anschlüssen und Massen.
 
🚚 6. Lieferfristen & Rücktritt
Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, Lieferengpässe der Werke oder höherer Gewalt. Die Geltendmachung von Konventionalstrafen ist ausgeschlossen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn:
  • Erforderliche technische Angaben oder Baumasse bauseits zu spät geliefert werden.
  • Vereinbarte Teilzahlungen (Anzahlungen) nicht rechtzeitig eintreffen.
Verzögerungen in der Auslieferung berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Bei einer vom Käufer verschuldeten Abnahmeverzögerung versandbereiter Waren werden diese auf Rechnung und Gefahr des Käufers eingelagert. Hierfür werden angemessene Lagergebühren verrechnet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung der Verkäuferin zulässig.
 
🛠️ 7. Montage & Regiearbeiten
Die Montagekosten werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Verkäuferin abgerechnet. Dies umfasst Löhne, Reisespesen, Unterkunft und Verpflegungskosten. Montagerapporte sind durch die Bauherrschaft oder die zuständige Bauleitung vor Ort zu visieren.
Nicht durch die Verkäuferin verschuldete Mehraufwendungen, Wartezeiten oder Verzögerungen auf der Baustelle werden dem Käufer vollumfänglich weiterverrechnet. Dies gilt auch dann, wenn in der Auftragsbestätigung eine Montagepauschale vereinbart wurde oder die Montage im Verkaufspreis inbegriffen war. Bauseits ist den Monteuren ein diebstahlsicherer, verschliessbarer Raum für Werkzeuge, Personaleffekten und Kleinmaterial kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Durch den Käufer kurzfristig verlangte Änderungen oder Ergänzungsarbeiten werden auf Basis unterzeichneter Regierapporte zu den aktuellen Tagesansätzen verrechnet. Das dabei benötigte Material gilt als Nachtragsbestellung und wird separat in Rechnung gestellt.
 
🛡️ 8. Baubeschädigungen, Diebstahl & Versicherung
Die Monteure der Verkäuferin sind gemäss UVG unfallversichert. Für von der Verkäuferin nachweisbar verschuldete Bauschäden besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden an Bauteilen oder Diebstähle auf der Baustelle werden von der Verkäuferin nur dann anerkannt und übernommen, wenn lückenlos nachgewiesen wird, dass diese direkt und schuldhaft durch deren Monteure verursacht wurden.
 
♻️ 9. Rücknahme- und Entsorgungsgebühren
Für die fachgerechte Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten gelten (sofern nicht anders im Angebot definiert) folgende Pauschalgebühren:
  • Untertisch-Spülmaschinen: CHF 100.00
  • Hauben-Spülmaschinen & Kombisteamer: CHF 150.00
  • Kühlschränke, Grossanlagen & Edelstahlbauten: Werden separat nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
 
📦 10. Materiallagerung und Einrichtungsschutz
Können die gelieferten Apparate, Edelstahlmöbel und Einrichtungen nach der Anlieferung nicht sofort montiert werden, ist bauseits für eine sachgemässe, trockene, frostfreie und diebstahlsichere Lagerung zu sorgen. Der Käufer trägt ab Anlieferung das volle Risiko für Beschädigungen durch Dritte, Feuchtigkeit, Baustaub oder Diebstahl. Ein zusätzlicher Schutz bereits montierter Einrichtungen vor Folgeschäden durch nachfolgende Handwerker ist vom Käufer auf eigene Kosten zu organisieren.
 
💻 11. Garantiebestimmungen für Online-Käufe
Für Neugeräte, die direkt über den Online-Shop der Verkäuferin (ohne bauseitige Montage durch die Verkäuferin) erworben werden, wird eine reine Bring-In-Garantie vereinbart.
  • Ablauf im Garantiefall: Tritt innerhalb der Garantiefrist ein technischer Defekt auf, ist der Käufer verpflichtet, das gereinigte Gerät auf eigene Kosten und Gefahr an einen der offiziellen Werkstattstützpunkte der Verkäuferin (z. B. nach 6262 Langnau) zu transportieren oder per Spedition zu senden.
  • Leistungsumfang: Die Verkäuferin übernimmt im Rahmen der Bring-In-Garantie die Kosten für die anfallenden Reparaturarbeiten sowie die benötigten Original-Ersatzteile in der hauseigenen Werkstatt.
  • Ausschlüsse: Kosten für den Transport, die Anfahrt eines Technikers zum Gastronomiebetrieb, den Ausbau vor Ort sowie allfällige Ausfall- oder Folgeschäden sind durch die Bring-In-Garantie ausdrücklich nicht gedeckt und werden dem Käufer in Rechnung gestellt, falls ein Vor-Ort-Einsatz gewünscht wird.
 
📍 12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der von Arb GmbH (Suisse Systems) ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der ordentliche Gerichtsstand bestimmt sich nach dem gesetzlichen Sitz der Gesellschaft im Kanton Luzern (Zuständigkeit am Bezirksgericht Willisau).
🚚 Lieferbedingungen für den Online-Shop – Suisse Systems
Die folgenden Bedingungen gelten ausschliesslich für Bestellungen und Lieferungen über unseren Online-Shop der Suisse Systems (eine Marke der von Arb GmbH). 
📍 1. Liefergebiet & Schweizer Zoll
  • Liefergebiet: Wir liefern ausschliesslich an Lieferadressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
  • Keine versteckten Kosten: Da wir ein Schweizer Fachbetrieb sind, fallen für Sie keine Zollgebühren oder zusätzlichen Importkosten an. Alle Preise im Checkout verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Schweizer MwSt.  
🚛 2. Versandart & Lieferung „Frei Bordsteinkante“
  • Standard-Versand: Der Transport von Grossgeräten (wie Haubenspülmaschinen, Untertischgeräten oder Kombisteamern) erfolgt per spezialisierter Transportspedition. Kleinteile und Reinigungschemie versenden wir per Paketdienst (z. B. Post).
  • Frei Bordsteinkante: Lieferungen per Spedition erfolgen standardmässig „Frei Bordsteinkante“, sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich ein optionaler Montageservice hinzugebucht wurde.
  • Ihre Verantwortung: Das Abladen, das Einbringen in Ihr Gebäude (z. B. über Stufen oder in den Keller) sowie das Auspacken der Geräte müssen bauseits organisiert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass am Liefertag ausreichend Hilfspersonal und geeignete Transportmittel (z. B. Hubwagen) vor Ort bereitstehen.
 
📅 3. Lieferzeiten & Avisierung
  • Lieferfristen: Die voraussichtliche Lieferzeit wird Ihnen direkt beim jeweiligen Produkt im Online-Shop angezeigt. In der Regel verlassen Lagerartikel unseren Stützpunkt innerhalb von wenigen Werktagen.
  • Telefonische Avisierung: Bei Speditionslieferungen werden Sie von der Transportfirma vorab telefonisch kontaktiert, um den genauen Liefertag und das Zeitfenster abzustimmen. Bitte geben Sie bei der Bestellung unbedingt eine gültige Telefonnummer an.
 
📦 4. Annahmeverzug & Fehlgeschlagene Zustellung
  • Kann die Ware am vereinbarten Liefertag aus Gründen, die beim Käufer liegen (z. B. niemand vor Ort, falsche Telefonnummer für Avisierung), nicht zugestellt werden, trägt der Käufer die Kosten für die erneute Zustellung.
  • Wenn Sie die Annahme versandbereiter Ware unbegründet verweigern, behalten wir uns das Recht vor, die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr einzulagern und angemessene Lagergebühren in Rechnung zu stellen. 
 
🔍 5. Transportschäden & Prüfpflicht (Sehr wichtig!)
  • Sofortige Prüfung: Bitte prüfen Sie die gelieferte Ware direkt beim Empfang im Beisein des Chauffeurs auf äussere Schäden, Vollständigkeit und Unversehrtheit.
  • Schaden protokollieren: Sichtbare Transportschäden oder Beschädigungen an der Verpackung müssen zwingend sofort auf dem Lieferschein der Spedition/des Paketdienstes schriftlich vermerkt und vom Chauffeur visiert werden.
  • Meldung an uns: Melden Sie uns verdeckte oder offene Transportschäden bitte innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung schriftlich per E-Mail (inklusive aussagekräftiger Fotos der Beschädigung und der Verpackung). Spätere Reklamationen können von den Transportversicherungen nicht mehr übernommen werden.